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10. Der Vorstand (Leitungsorgan des Vereins)

  • 2018-11-23T09:18:18+01:00

10.1.    Der Vorstand besteht aus:
    der/dem Obfrau/Obmann und mind. 1 Stellvertreter
    dem Schriftführer und bei Bedarf 1 Stellvertreter
    dem Kassier und bei Bedarf 1 Stellvertreter
    den beiden Rechnungsprüfern
Im Folgenden bezeichnet die Wortwahl „Vorstand“ diese eigentlichen Vorstandsmitglieder, es sei denn es ist ausdrücklich vom erweiterten Vorstand die Rede, 
10.2.    sowie höchstens zwanzig Beiräten.
10.3.    Die Funktionsdauer des Vorstands beträgt 3 Jahre. Auf jeden Fall währt sie bis zur Wahl eines neuen Vorstandes. Ausgeschiedene Vorstandsmitglieder sind wieder wählbar. 
10.4.    Der Vorstand wird durch die/den Obfrau/Obmann bzw. deren/dessen Stellvertreter schriftlich oder mündlich einberufen. 
10.5.    Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn all seine Mitglieder eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist. 
10.6.    Den Vorsitz führt die/der Obfrau/Obmann, bei Verhinderung deren/dessen Stellvertreter. Sind auch diese verhindert, obliegt der Vorsitz dem Kassier.



10.7.    Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gibt die Stimme der/des Obfrau/Obmann den Ausschlag, bei dessen Verhinderung die deren/dessen Stellvertreters, bei dessen Verhinderung die des Kassiers. Bei dessen Verhinderung dessen Stellvertreter.
10.8.    Außer durch Tod und Ablauf der Funktionsperiode (10.2) erlischt die Funktion eines Vorstandmitgliedes durch Enthebung und Rücktritt.
10.9.    Die Mitgliederversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne Mitglieder des Vorstandes von seiner Funktion entheben. 
10.10.    Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktrittes des gesamten Vorstandes an die Mitgliederversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung eines wirksam. Im Falle der Neuwahl weiterer Vorstandsmitglieder muss der verbleibende Vorstand unverzüglich eine Mitgliederversammlung einberufen.