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11. Aufgaben des Vorstandes

  • 2018-11-23T09:18:18+01:00

Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereines. Ihm kommen Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
11.1.    Erstellen des Jahresvoranschlages sowie Abfassung des Rechenschaftsberichtes und des Rechnungsabschlusses.
11.2.    Vorbereitung und Einberufung der ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlung.
11.3.    Verwaltung des Vereinsvermögens
11.4.    Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereines