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13. Die Rechnungsprüfer

  • 2018-11-23T09:18:18+01:00

13.1.    Die beiden Rechnungsprüfer werden von der Mitgliederversammlung für die Funktionsdauer des Vorstandes gewählt. 
13.2.    Die Wiederwahl ist möglich
13.3.    Den Rechnungsprüfern obliegen die laufende Geschäftskontrolle und die Überprüfung des Rechnungsabschlusses. Sie haben der Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Überprüfung zu berichten. 
13.4.    Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen der Punkte 10.3, 10.8 und 10.10 sinngemäß.