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14. Das Schiedsgericht

  • 2018-11-23T09:18:18+01:00

14.1.    In allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht. 
14.2.    Das Schiedsgericht setzt sich aus fünf ordentlichen Mitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil dem Vorstand zwei ordentliche Mitglieder namhaft macht. Diese wählen mit Stimmenmehrheit ein fünftes ordentliches Mitglied zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts.
14.3.    Das Schiedsgericht fällt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Es entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig.