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5. Erwerb der Mitgliedschaft

  • 2018-11-23T09:18:17+01:00

Mitglieder des Vereines können alle physischen und juristischen Personen sein. Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit. Die Verweigerung der Aufnahme ist ohne Angabe von Gründen möglich.