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6. Beendigung der Mitgliedschaft

  • 2018-11-23T09:18:17+01:00

6.1.    Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, durch Schließung des Betriebes, durch  freiwilligen Austritt und durch Ausschluss.
6.2.    Der freiwillige Austritt kann jeweils zum Monatsletzten unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist erfolgen. Wird jedoch der freiwillige Austritt nicht zum Jahresende erklärt, so wird das scheidende Mitglied des bereits entrichteten Mitgliedsbeitrages verlustig. Ein Anspruch auf anteilige Rückzahlung entsteht nicht. 
6.3.    Der Ausschluss eines Mitgliedes aus dem Verein kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit wegen grober Verletzung der Mitgliedspflichten verfügt werden. Wird der Ausschluss nicht zum Jahresende ausgesprochen, so hat das scheidende Mitglied Anspruch auf anteilige Rückzahlung des bereits entrichteten Jahresmitgliedsbeitrages. 
6.3.1.    Ein automatischer Ausschlussgrund ist die Nicht-Entrichtung des Mitgliedsbeitrages über eine Zeit von 2 Jahren.