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7. Rechte und Pflichten der Mitglieder

  • 2018-11-23T09:18:17+01:00

Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung sowie das aktive und passive Wahlrechts steht allen Mitgliedern zu. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnten.  Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Sie sind zur pünktlichen Zahlung des Mitgliedsbeitrages in der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu erwirken.